In Deutschland tritt ab dem 28.06.2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft, dass auf der Richtlinie EN 301 549 „Barrierefreiheitsanforderungen für Informations- und Kommunikationstechnologien-Produkte und-Dienstleistungen“ für die produktbezogene Barrierefreiheit basiert. Doch für wen explizit gilt diese Regelung, und was umfasst diese? Das erfahren Sie hier!
Was genau ist die EN 301 549 eigentlich?
Die EN 301 549 steht für „Barrierefreiheitsanforderungen für Informations– und Kommunikationstechnologien–Produkte und-Dienstleistungen“, der in Deutschland ab dem 28.06.2025 ein Standard ist. Ziel dieses Standards ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen – wie Websites, Apps, Software, Hardware und digitale Dokumente – für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen zugänglich zu machen. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Nutzer, unabhängig von physischen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen, problemlos auf digitale Inhalte und Technologien zugreifen können.
Welche Themen umfasst die neue Richtlinie?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wird ein zentraler Aspekt digitaler Angebote. Websites und Apps sollten über eine intuitive Navigation, z.B. ausreichende Kontraste sowie eine vollständige Tastaturbedienbarkeit verfügen und mit Sprachausgabe kompatibel sein. Dokumente und PDFs müssen barrierefrei gestaltet sein, etwa durch Alternativtexte für Bilder. Auch Hardware sollte inklusiv sein, mit tastbaren Bedienelementen oder Sprachsteuerung. Audiovisuelle Inhalte profitieren von Untertiteln und Bildbeschreibung, während die Kompatibilität mit unterstützenden Technologien wie Vorleseprogramme oder tastbare Textzeilen essenziell ist. Nur so wird digitale Teilhabe für alle Menschen gewährleistet.

Für wen gelten diese Richtlinien?
Die neue Richtlinie zu der Barrierefreiheit im groben gilt für:
- Öffentliche Stellen
- Private Unternehmen
- Öffentliche Auftraggeber
- Entwickler und Designer
Somit betrifft die Richtlinie sowohl öffentliche als auch private Unternehmen, insbesondere solche, die digitale Inhalte oder Dienste anbieten. Ziel ist es, die digitale Welt für alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, zugänglich und nutzbar zu machen.
Was ist die Folge gegen Richtlinienverstöße?
Was passiert, wenn Unternehmen sie nicht einhalten?
Öffentliche Stellen:
- Bei Verstößen können Betroffene eine Beschwerde einreichen.
- In einigen Ländern drohen Strafen oder Sanktionen.
Private Unternehmen:
- Nationale Behörden können bei Verstößen Bußgelder verhängen.
Wo liegen bei der neuen Vorgabe die Vor- und Nachteile für Unternehmen?
Vorteile der Barrierefreiheit für Unternehmen:
Neben der rechtlichen Verpflichtung bringt digitale Barrierefreiheit viele Vorteile:
Es entsteht eine größere Zielgruppe, denn auch Menschen mit Behinderungen haben dann die Möglichkeit Softwares oder Apps digital zu nutzen. Außerdem spielt die bessere Nutzbarkeit eine wichtige Rolle. Sie sorgt für klare Strukturen & gute Lesbarkeit für alle Nutzer*innen. Ein weiterer Vorteil ist die Optimierung der Suchmaschinen, denn Barrierefreie Websites sind oft besser für Suchmaschinen optimiert. Mit der Einhaltung der rechtlich vorgelegten Regeln, entsteht Rechtssicherheit, bei denen Unternehmen Abmahnungen und Bußgelder vorbeugen können.
Herausforderungen bei der Umsetzung von Barrierefreiheit für Unternehmen:
Ein häufiges Problem bei der Umsetzung von Barrierefreiheit ist, dass viele Entwickler die Anforderungen nicht kennen. Außerdem fehlen ihnen oft zeitliche oder finanzielle Ressourcen für barrierefreie Anpassungen. Dazu kommt es auch häufig vor, dass Unternehmen ältere Softwares oder Websites besitzen, die schwer anpassbar sind.
Wie geht qnips mit dem neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz um?
Wir arbeiten bereits an den Anforderungen der EN 301 549. Dazu zählt beispielsweise die Unterstützung von Screenreadern, auch Bildschirmvorleser genannt. Das bedeutet, dass bei Bestandteilen der Benutzerschnittstelle, die Beschriftungen (Labels) mit Text oder Bildern enthalten, der Name den visuell angezeigten Text enthält. Für qnips bedeutet das z.B., das jegliche Interaktionsflächen bzw. Buttons (sowie deren jeweiliger Status) genauso mit Text gelabelt werden und so besser von Screenreader interpretiert werden. Wir machen mal ein Beispiel: Du hast in der App eine Checkbox in der du einen Haken setzen musst, um eine Aktion durchzuführen. Jetzt stell dir vor du kannst nichts sehen und verlässt dich nur darauf, dass dein Handy dir vorliest, was du gerade auf dem Bildschirm sehen solltest. Dann muss diese Checkbox die Information tragen wo sie sich befindet, wofür sie da ist und ob der Haken schon gesetzt ist oder noch nicht. Alle bisher aktiven digitalen Anwendungen haben für ihre Umsetzung der Barrierefreiheitsrichtlinie eine Kulanzzeit von 4–5 Jahren. Alle aktuellen qnips Anwendungen erfüllen die neuen Anforderungen schon zum Großteil. Digitale Anwendungen, die erst zukünftig erscheinen, müssen die Vorgaben schon erfüllen. Bei qnips werden die Vorgaben bereits mit dem Redesign der Apps abgedeckt. An unseren Catering Portalen werden aktuell noch Anpassungen bis zum Stichtag vorgenommen.
Verantwortung für eine zugängliche digitale Zukunft
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist zentral für eine barrierefreie digitale Gesellschaft. Sie ermöglicht Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten – und verbessert gleichzeitig die Nutzbarkeit für ältere Menschen und für viele andere. Für Organisationen in der EU ist die Einhaltung verpflichtend und fördert eine inklusive, diskriminierungsfreie Online–Welt. Auch wir bei qnips setzen diese Richtlinie bereits um.